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Abberufener BSI-Chef wehrt sich gegen Arbeitsverbot

Abberufener BSI-Chef wehrt sich gegen Arbeitsverbot

Quelle: www.globallookpress.com © Stefan Boness/Ipon via www.imago-images.deBSI-Chef Arne Schönbohm (Archivbild)

Der Streit zwischen dem Bundesinnenministerium und dem abberufenen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, geht in die nächste Runde: Schönbohm hat laut einem Bericht des Spiegel beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen sein Arbeitsverbot eingereicht. Schönbohms Anwälte bestreiten in dem rund 50-seitigen Schreiben demnach die vom Bundesinnenministerium erhobenen Vorwürfe. Das Kölner Gericht habe dem Ministerium eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt.

Wie zu erwarten war: BSI-Chef Schönbohm “mit sofortiger Wirkung” freigestellt

Mitte Oktober hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm die Führung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Behördenchef soll wiederholt Kontakte zu einem Verein mit angeblichen Verbindungen zu russischen Geheimdienstkreisen gehabt haben. Das Bundesinnenministerium hatte Schönbohm neben einem beschädigten Vertrauensverhältnis vorgehalten, gegen Weisungen verstoßen und sich nicht ausreichend abgestimmt zu haben.

Schönbohm hatte daraufhin um ein Disziplinarverfahren für sich selbst gebeten, um das Ministerium unter Zugzwang zu setzen und zum Nachweis für konkrete Vorwürfe zu zwingen. Beamten kann zwar die Ausführung der Dienstgeschäfte verboten werden. Gemäß Beamtenrecht erlischt das Verbot allerdings, “wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist”.

Ins Rollen kam die Kampagne gegen Schönbohm nach einem Beitrag in der “Satire”-Sendung ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann, obwohl die Vorwürfe gegen den BSI-Chef und dessen Nähe zum Verein Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. seit Längerem bekannt sind.

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