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Berliner Chaos-Wahl: Gerichtshof entscheidet am 16. November über mögliche Wiederholung

Berliner Chaos-Wahl: Gerichtshof entscheidet am 16. November über mögliche Wiederholung

Quelle: www.globallookpress.com © Emmanuele Contini via www.imago-images.deWahlberechtigte stehen Schlange vor einem Berliner Wahllokal.

Fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen, geschlossene Wahllokale: Nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im vergangenen September hatte es zahlreiche Beschwerden gegeben. Ob die Wahl nun wiederholt werden muss, will der Berliner Verfassungsgerichtshof am 16. November verkünden. Da es sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Wahl zu erheblichen Wahlfehlern kam, deutete das Gericht zum Auftakt der mündlichen Verhandlungen vergangene Woche bereits an, dass es eine Wiederholung der Abstimmung verfassungsrechtlich für notwendig halte.

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Sollte der Gerichtshof die Wahlen zum Abgeordnetenhaus am 16. November tatsächlich für ungültig erklären, wären die Berliner Mitte Februar 2023 erneut dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Laut Landeswahlgesetz muss die  Wahlwiederholung spätestens 90 Tage nach der Verkündung der Entscheidung erfolgen. Die Folgen einer solchen Entscheidung wären weitreichend, da das Abgeordnetenhaus nach Neuwahlen neu zusammengesetzt würde. 

Viele kaum verständliche Probleme hatten bei der letzten Bundestagswahl am 26. September 2021 bundesweit für Kritik gesorgt. In Berlin wurden an diesem Tag zudem das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Das sorgte insbesondere in der Bundeshauptstadt für Chaos. In zahlreichen Wahllokalen sahen sich die Wahlberechtigten mit unzumutbaren Warteschlangen, kurzfristigen Verlegungen der Wahllokale und fehlenden Stimmzetteln konfrontiert.

Mancherorts ist die Stimmabgabe im vergangenen Herbst sogar noch während der ersten Ausstrahlung der Wahlprognosen nach 18 Uhr möglich gewesen, obwohl die Wahllokale deutschlandweit traditionell um 18 Uhr schließen. Insgesamt waren 35 Einsprüche vor dem höchsten Berliner Gericht gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten eingegangen. Die Verfassungsrichter eröffneten daraufhin Wahlprüfungsverfahren, um zu untersuchen, ob das Wahlergebnis rechtmäßig zustande kam.

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