Mit einer Mehrheit der Stimmen von 385 Bundestagsabgeordneten für das Gesetz und 261 Stimmen dagegen wurde heute das von der “Ampel”-Koalition geplante Bürgergeld beschlossen. Es gab 33 Enthaltungen.
Das Bürgergeld soll mit dem Jahreswechsel schrittweise das heutige Hartz-IV-System ablösen. Die Pläne der “Ampel” sehen eine Erhöhung des heutigen Regelsatzes von 449 Euro für Alleinstehende auf 502 Euro vor. Arbeitslose sollen zudem künftig weniger durch angedrohten Leistungsentzug (Sanktionen) unter Druck gesetzt und stattdessen stärker bei Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Zudem sollen Vorgaben zur tolerierten Vermögenshöhe und zur Wohnungsgröße bei Leistungsbeziehern gelockert werden.
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— SPD-Fraktion im Bundestag (@spdbt) November 10, 2022
Allerdings ist dafür noch eine Zustimmung im Bundesrat zu dem Gesetz nötig, der voraussichtlich am Montag darüber entscheiden wird. Die Unionsparteien haben damit gedroht, das Bürgergeld dort zu blockieren, weil es aus ihrer Sicht die Motivation senke, ein Arbeitsangebot anzunehmen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb deshalb nach der Debatte im Deutschen Bundestag am Donnerstag um Zustimmung in der Länderkammer:
“Falls das nicht gelingen sollte, gibt es noch eine Chance, nämlich die Möglichkeit, in einem zügigen Vermittlungsverfahren zu Ergebnissen zu kommen.”
Man müsse aber bis spätestens Ende November fertig sein, damit das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 in Kraft treten könne. Mit dem Vermittlungsverfahren ist eine gesetzlich vorgesehene Suche nach einem Kompromiss in einem gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gemeint.