Um die Strafjustiz zu entlasten, sollen künftig mehr Verurteilungen ohne Gerichtsverhandlung möglich sein. Auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, sollen künftig per Strafbefehl verhängt werden können. Dafür haben sich die Justizminister der Länder auf Antrag des rheinland-pfälzischen Justizministers Norbert Mertin (FDP) auf ihrer 93. Herbstkonferenz (JUMIKO) in Berlin ausgesprochen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird in dem Beschluss aufgefordert, einen entsprechenden Regelungsvorschlag mit dem Ziel einer Stärkung der Justiz vorzulegen, teilte das Ministerium in Mainz mit.
Sowohl bei Anwaltsverbänden als auch in der Ampelkoalition im Bund hatten die Vorschläge Kritik hervorgerufen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert diese Überlegungen aufgrund “der schweren Nachteile für Beschuldigte”. Bislang sieht der Paragraph 407 der Strafprozessordnung (StPO) Freiheitsstrafen von maximal einem Jahr vor.
Justizminister Herbert Mertin befand die von ihm “maßvoll” genannte Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens für notwendig, da “die hohe Regelungsdichte des Strafverfahrensrechts sowie die zunehmende Komplexität gerade umfangreicher Strafverfahren” die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden immer häufiger vor große Herausforderungen stellten. Strafverfahren dauerten im Durchschnitt immer länger. Dazu kämen die Belastungen des pandemiebedingt eingeschränkten Geschäftsbetriebs der Gerichte.