Kanadische Politikerin: Ungeimpfte “am meisten diskriminierte Gruppe”
Die Behauptung, die Corona-Impfung sei “nebenwirkungsfrei”, ist jedoch nicht nur keine Meinung, sondern auch kein Irrtum. Sie ist schlicht eine Lüge, von der Lauterbach wusste, wissen musste. Damit ist die Lüge perfekt. Denn wenn er davon wusste, dass es Nebenwirkungen gibt, hat er die Menschen bezüglich der Verträglichkeit der Impfung belogen. Wenn er nicht wusste, dass Nebenwirkungen auftreten, hat er hinsichtlich seiner fachlichen Kompetenz gelogen. So oder so – unterm Strich bleibt jeweils eine Lüge.
Angenommen, ein Unternehmen entwickelt ein Medikament, das gegen Kopfschmerzen helfen soll. Und angenommen, es stellt sich heraus, dass dieses Medikament nicht funktioniert. Die Kopfschmerzen bleiben, werden womöglich sogar nach Einnahme des Medikaments schlimmer. Kann das Unternehmen dann behaupten, das Mittel wirke? Fällt das unter die Meinungsfreiheit? Wohl kaum!
Verantwortungslos in Verantwortung
Dass Karl Lauterbach unser Gesundheitsminister ist, ist schon schlimm genug. In seinem Amt ist er jedoch verpflichtet, die Menschen über medizinische Möglichkeiten, aber auch Gefahren aufzuklären. Das hat er im Falle der Corona-Impfung von Beginn an nicht getan. Wenn er fachlich überfordert ist, muss er sich wissenschaftlichen Rat holen; tut er das nicht, unterlässt er diese Handlung vorsätzlich. Und wenn er vorsätzlich Menschen in Gefahr bringt, gehört er raus aus dem Amt und rein in den Gerichtssaal.
Vernünftigerweise kann und muss man davon ausgehen, dass Lauterbach die Möglichkeiten gehabt hätte, eine medizinisch korrekte Einordnung der Impfung vorzunehmen. Ob mit oder ohne fachliche Hilfe, ist für die Bürger irrelevant. Für sie zählt allein, seriös und ohne Eigeninteressen durch den Gesundheitsminister informiert zu werden. Darauf haben die Menschen schlicht und einfach ein Recht!
Der für die Bevölkerung die Verantwortung tragende Minister hat also nicht in deren Sinne, sondern verantwortungslos gehandelt – nicht nur bei seiner Aussage über die angeblich “nebenwirkungsfreie” Impfung, sondern auch in vielen anderen Fragen. Erwiderungen von Fachleuten wurden ignoriert oder als unzutreffend abqualifiziert, Irrtümer wurden nicht erkannt und benannt, sondern als bloße Fehleinschätzungen eingeordnet.
Wenn man vermutet, dass Lauterbach zum Zwecke des eigenen Vorteils gehandelt hat, ist das eine Meinung. Wenn man ihn dafür verabscheut, ist das ebenfalls eine Meinung. Wenn Lauterbach aber die Lüge verbreitet, die Corona-Impfung sei frei von Nebenwirkungen, kann das keine Meinung sein. Er sagte ja noch nicht einmal, dass die Impfung seiner Meinung nach keine Nebenwirkungen habe. Er sprach von vermeintlichen Fakten, die er weder belegen konnte noch guten Gewissens hätte kommunizieren dürfen.
Die Justiz außer Rand und Band
Zu Ende gedacht kann im Falle Lauterbach nur Vorsatz vorliegen, in welcher Ausprägung auch immer. Damit hätten die Richter die Lüge Lauterbachs als Vorsatz erkennen und in ihrer Rechtsprechung entsprechend behandeln müssen. Die Frage wäre also nicht gewesen, ob der Gesundheitsminister bestraft werden muss, sondern welches das angemessene Strafmaß für sein Handeln ist.
Durch den Trick, Lauterbachs Lüge als freie Meinungsäußerung umzuinterpretieren, hat die Justiz den einzig gangbaren Weg gewählt, den Politiker gänzlich straffrei aus der Sache herauskommen zu lassen.
Das zeigt, dass die Unabhängigkeit der Gerichte an einer weiteren Flanke ausgehebelt wurde. Denn eine wissentlich getätigte medizinische Falschaussage der Meinungsfreiheit zuzuordnen, ist fernab von allem, was eine unabhängige Justiz auszeichnen würde. Vom gesunden Menschenverstand ganz zu schweigen.
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