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Russische Staatsduma verbietet LGBTQ-Propaganda per Gesetz

Russische Staatsduma verbietet LGBTQ-Propaganda per Gesetz

Quelle: Sputnik © MAXIM BLINOWPlenarsitzung in der russischen Staatsduma,15. November 2022.

Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Dokument haben rund 400 Abgeordnete den Gesetzentwurf angenommen, der die Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen, Pädophilie, aber auch Informationen verbietet, die den Wunsch nach einer Geschlechtsumwandlung hervorrufen könnten. Die Propaganda werde sowohl unter Minderjährigen als auch unter Erwachsenen verboten, hieß es in dem Papier. Das Gesetz untersagt zudem, Informationen über die LGBTQ-Gemeinschaft in Medien, im Internet, in Werbung, in der Literatur, im Kino sowie in den audiovisuellen Diensten zu verbreiten.

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Der neuen Verordnung zufolge wird es unmöglich sein, Filme in Russland aufzuführen, wenn sie verbotene Inhalte aufweisen. Darüber hinaus untersagt das Gesetz den Verkauf von Waren, darunter Importgütern, die verbotene Informationen beinhalten. Für Jugendliche unter 18 Jahren muss demnach der Zugang zu LGBTQ-bezogenen Inhalten eingeschränkt werden, die über kostenpflichtige Dienste verbreitet werden. Dafür wird nun eine Anforderung festgelegt, Codes einzugeben oder auf eine andere Weise das Alter des Benutzers zu bestätigen.

Wjatscheslaw Wolodin, Vorsitzender der russischen Staatsduma, schrieb auf seinem Telegram-Kanal:

“Die Entscheidung wird unsere Kinder, die Zukunft des Landes vor der Finsternis schützen, die von den USA und europäischen Staaten verbreitet wird. Wir haben unsere eigenen Traditionen und Werte.”  

In einer Sitzung im Unterhaus gab Wolodin an, US-Außenminister Anthony Blinken habe sich zuvor an die Abgeordneten gewandt und diese aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Das einstimmig erlassene Verbot der Förderung gleichgeschlechtlicher Beziehungen sei die “beste Antwort an Blinken”.

Bei Gesetzesverstößen drohen hohe Geldstrafen. Für LGBTQ-Propaganda im Internet und in Medien unter Kindern beträgt die Strafe beispielsweise bis zu 400.000 Rubel (ca. 6.400 Euro) für natürliche Personen und bis zu fünf Millionen Rubel (mehr als 79.300 Euro) für juristische Personen. Ausländern drohen, außer einer Geldstrafe bis zu 400.000 Rubel, 15 Tage Haft und anschließend die Ausweisung aus dem Land. Die russische Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor wird beauftragt, das Verfahren zur Überwachung des Internets zu genehmigen, um Inhalte zu identifizieren, zu denen der Zugang beschränkt werden sollte.

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