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Strom- und Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar 2023 gelten

Strom- und Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar 2023 gelten

Quelle: www.globallookpress.com © Wolfilser via www.imago-images.deIllustration: Strom- und Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten

Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben mit Preisbremsen bei Gas und Strom die steigenden Energiekosten und die “schwersten Folgen” für Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Wie aus einem am Dienstag vorgelegten Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie des Wirtschaftsministeriums hervorgeht, sollen hier nun auch der Januar und Februar 2023 abgedeckt werden. 

Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, soll die geplante Gas- und Strompreisbremse für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen rückwirkend auch die genannten Wintermonate umfassen.

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In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen. Aus Sicht einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern sollte dies den Zeitraum bis zur Wirkung der Gaspreisbremse überbrücken. Dennoch gab es viel Kritik daran, dass es eine “Winterlücke” gibt. So hatten die Ministerpräsidenten der Länder auf ein Vorziehen der Preisbremsen gedrängt. Darauf geht die Bundesregierung nun ein.

Konkret ist bei der Gaspreisbremse geplant, dass für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, und zwar für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Für alle, die schon mehr zahlen, soll nach Angaben aus Regierungskreisen gelten: Die monatlichen Abschläge sinken, und wer darüber hinaus noch Energie spart, könne mit der Jahresabrechnung Geld zurückbekommen.

Im März sollen rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden – das bedeutet, im März soll es eine dreifache Entlastung geben.

Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Große Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für die Industrie sind laut dpa an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf.

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Fernwärmekunden sollen 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunden bekommen. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente soll jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gelten. Die Haushaltskunden profitierten zudem weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung auf Gas.

Bei der Strompreisbremse sollen Haushalte und kleinere Unternehmen ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunden bekommen. Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch sollen 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent erhalten, dazu kommen Steuern, Abgaben und Umlagen. Für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, gelte der neue, hohe Marktpreis für Strom. Dies soll für Unternehmen einen starken Anreiz geben, Strom einzusparen.

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen “Abwehrschirm” mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden. Der Bund macht dazu neue Schulden.

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