Coronavirus

Arbeitsgericht in Australien: Arbeitgeber muss COVID-Impfopfer entschädigen

Arbeitsgericht in Australien: Arbeitgeber muss COVID-Impfopfer entschädigen

Quelle: www.globallookpress.com © XinhuaCOVID-Impfung in Sydney, Australien, 3. September 2021.

Laut der Entscheidung eines australischen Arbeitsgerichts muss der Arbeitgeber eines durch die COVID-Impfung erkrankten Jugendbetreuers ihm dafür Entschädigung bezahlen. Der Mitarbeiter der Kinderschutzbehörde Department of Child Protection (DCP) hatte nach einer sogenannten “Auffrischungsimpfung” im Februar 2022 eine Herzbeutelentzündung bekommen. Wie das australische Nachrichtenportal news.rebekahbarnett am Dienstag berichtete, habe das Gericht am 15. Januar festgestellt, dass die Anstellung von Daniel Shepherd “eine wesentliche Mitursache” für seine Erkrankung war. Infolgedessen sei er nun unfähig, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen.

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Die Jugendschutzbehörde räumte zwar ein, dass der COVID-Booster die Herzentzündung verursacht habe, lehnte aber die Verantwortung für den Gesundsheitschaden ab. Die Impfverpflichtung habe nicht die DCP zu verantworten, sondern sei als Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung aufgrund einer rechtmäßigen Anordnung der Staatsregierung zur öffentlichen Gesundheit (PHO) verpflichtend gewesen. Die Corona-Impfpflicht habe die Regierung gemäß dem Notstandsgesetz “Emergency Management Act 2004 (EMA)” erlassen.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts habe der Impfgeschädigte dennoch Anspruch auf eine Entschädigung seitens des Arbeitgebers. Der Schaden sei sowohl durch die staatliche Impfpflicht als auch durch seine Beschäftigung verursacht worden. Diese Gerichtsentscheidung schaffe einen wichtigen Präzedenzfall für die Schadenshaftung von Arbeitgebern infolge von Impfvorschriften am Arbeitsplatz, erläuterte der australische Menschenrechtsanwalt Peter Fam das Urteil. Für den Juristen sei bei dieser Entscheidung die bestehende Verantwortung des Arbeitgebers hervorzuheben. Fam erläuterte: 

“Der wichtigste Aspekt dieses Falles ist meiner Meinung nach, dass das Gericht den Arbeitgeber trotz einer bestehenden Gesundheitsverordnung für verantwortlich erklärt hat.”

Nach dem Arbeitnehmerentschädigungsgesetz sei der Arbeitgeber grundsätzlich dann haftbar, wenn die Beschäftigung “eine wesentliche Ursache für die Erkrankung” ist. Das gelte unabhängig davon, ob andere Faktoren ebenfalls dazu beitrügen, so Fam. Damit würde die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verdeutlicht, kommentierte Dr. Rado Faletic, ein impfgeschädigter Wissenschaftler das Urteil. Der Naturwissenschaftler Dr. Faletic ist Mitbegründer und Direktor der Nichtregierungsorganisation COVERSE zur Unterstützung von COVID-Impfgeschädigten. Faletic stellte fest,

dass die Entscheidung “ein klares Signal an die Arbeitgeber ist, dass sie eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten haben, unabhängig davon, was die Regierungen ihnen vorschreiben.”

Die größten Schwierigkeiten gebe es bei der Entschädigung von Impfopfern mit unklaren Krankheitsdiagnosen, erklärte Dr. Faletic. Viele geschädigte Australier hätten sich bei COVERSE gemeldet. Bei Myokarditis- oder Perikarditisdiagnosen sei die Wahrscheinlichkeit für eine Entschädigung größer. “Wenn es sich jedoch um Personen mit nicht anerkannten oder unklaren Diagnosen handelt, haben die Betroffenen Schwierigkeiten, eine Entschädigung zu erhalten”, so Faletic. Ein weiteres Problem seien die hohen Anwaltskosten. Viele Impfopfer könnten es sich nicht leisten, wegen ihrer Schäden vor Gericht zu gehen. Es sei bedauerlich, dass sich aus demselben Grund viele Betroffene mit “armseligen Entschädigungsangeboten” abspeisen ließen.

Die jüngste Entscheidung des Arbeitsgerichts sei dagegen insbesondere im Hinblick auf die Zukunft sehr begrüßenswert, bewertete der Rechtsanwalt Peter Fam das Urteil. Wenn Unternehmen dadurch klar würde, dass sie in solchen Fällen haften müssen, würden sie sich zukünftig gut überlegen, ob sie dem Staat bei der Durchsetzung medizinischer Maßnahmen beistünden.

“Fälle wie dieser werden dazu führen, dass Arbeitgeber in Zukunft zögern werden, Maßnahmen zur Durchsetzung medizinischer Verfahren zu ergreifen. Und das ist gut so, denn dazu waren sie von vornherein nicht qualifiziert.”

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